Pflegeheim frei auszuwählen. Voraussetzung ist, das
für das Heim ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse
bzw. eine Pflegesatzvereinbarung mit dem
Sozialhilfeträger besteht.
Die Pflegesatzvereinbarung wird benötigt, soweit
Kosten für den Heimaufenthalt aus Sozialhilfemitteln
getragen werden sollen; ein Versorgungsvertrag
mit der Pflegekasse ist hingegen Voraussetzung, um
Pflegegeld von der Pflegekasse zu erhalten. Die Höhe
des Zuschusses hängt von dem Pflegegrad ab
und beträgt monatlich
Pflegegrad Leistungen der Pflegekasse
1 125 Euro Zuschuss
2 770 Euro
3 1.262 Euro
4 1.775 Euro
5 2.005 Euro
Die Kostenfrage Ihres Heimaufenthalts sollten Sie in
jedem Fall vor Heimaufnahme mit der Heimleitung
und der Abteilung Soziale Leistungen des Landkreises
klären.
Bei der Suche nach einem Heimplatz wie auch zu
Fragen der Finanzierung können Sie sich an Ihre Gemeinde
oder an den Senioren und PflegeStützpunkt
des Landkreises Harburg, Tel. 04171 693-338 wenden.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
für eine Beratung vor Ort.
Eine Hilfe bei der Entscheidung für eine bestimmte
Einrichtung geben folgende Fragen:
〉〉 Besteht die Möglichkeit des Probewohnens?
〉〉 Wie steht es um die Atmosphäre in der Einrichtung,
könnten Sie sich dort wohl fühlen?
〉〉 Prüfen Sie die vorhandenen Service- und Dienstleistungsangebote.
〉〉 Gibt es in der Einrichtung ein selbst bestimmtes
Leben, wie z. B. Telefon, Mitbringen des eigenen
Mobiliars oder auch die Erlaubnis zum Halten von
Haustieren?
〉〉 Werden die individuellen Wünsche der Bewohner
berücksichtigt und akzeptiert?
〉〉 Wie steht es um die Personalausstattung der Einrichtung?
Ist in jeder Schicht eine examinierte
Fachkraft anwesend? Wie steht es um die Fortbildung
der Mitarbeiter?
〉〉 Gibt es in dem Heim einen Heimbeirat oder einen
Heimfürsprecher?
〉〉 Können die Bewohner bei der Gestaltung des täglichen
Lebens mitwirken?
〉〉 Wie ist es um die Speisenversorgung bestellt? Können
die Bewohner Einfluss darauf nehmen?
Sofern Ihnen trotz der gesetzlich vorgeschriebenen
Aufklärung durch die Träger der Einrichtungen vor
Abschluss eines Heimvertrages Bedenken kommen,
können Sie sich an die Heimaufsicht beim Landkreis
Harburg wenden.
Eine Liste aller Pflegeheime im Landkreis Harburg
finden Sie im Folgenden. Außerdem haben Sie über
die Übersichten, die im Internet angeboten werden
(„Pflegenavigator“) Vergleichsmöglichkeiten.
Heime im Landkreis Harburg
Buchholz
Giomi Senioren-Residenzen GmbH Haus St. Georg
Am Radeland 2, 21244 Buchholz i.d.N.
Tel. 04181 2100, Fax 04181 210555
www.giomideutschland.de/index.php/giomi-hausst
georg
Kursana Domizil Buchholz
Freudenthalstraße 8, 21244 Buchholz
Tel. 04181 998400, Fax 04181 99840103
www.kursana.de/buchholz
Seniorenresidenz Buchholz
Soltauer Straße 56, 21244 Buchholz
Susanne.schukies@buchholz-seniorenresidenz.de
www.seniorenresidenz-nordheide.de
Seniorenheim Buchholz
Steinbecker Straße 46, 21244 Buchholz i.d.N.
Tel. 04181 131810, Fax 04181 131825
www.altenheim-buchholz.de
Egestorf
Senioren-Zentrum „Haus Eichenhof” GmbH
Hauskoppelweg 5–7, 21272, Egestorf
Tel. 04175 8450, Fax 04175 832-1001
www.kervita.de/standorte-nord/egestorf/index.html
6. Pflege und Dienstleistungen rund ums Alter | 47
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/www.altenheim-buchholz.de
/www.seniorenresidenz-nordheide.de
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