3. Betreuungsrecht & Vorsorge
Betreuungsrecht
Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund
einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht erledigen
können. Das Betreuungsrecht regelt, wann
und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige
Person vom Gericht ein Betreuer bestellt wird. Das
Gericht legt auch die Aufgabenkreise einer Betreuung
fest. Auf diese Art werden der notwendige
Schutz und die erforderliche
Fürsorge den betroffenen
Personen gegenüber gewährleistet. Zugleich
wird stets darauf geachtet, dass ein größtmögliches
Maß an Selbstbestimmung erhalten bleibt. Ein Betreuer
vertritt den Betreuten nur in dem rechtlich
erforderlichen Umfang. Dabei steht das persönliche
Wohlergehen des hilfebedürftigen Menschen stets
im Vordergrund.
Jeder, der feststellt, dass eine Person im Umfeld Hilfe
bei der Besorgung seiner Angelegenheiten benötigt,
kann eine Betreuung bei den hiesigen Betreuungsgerichten
in Winsen oder Tostedt anregen. Das
Gericht geht jeder Betreuungsanregung nach. Es
wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Betreuungsnotwendigkeit
besteht. Eine Betreuung ist zu allen
anderen Formen der Hilfe nachrangig. Andere Formen
der Hilfe können dabei sein:
〉〉 Beratungsstellen
〉〉 Soziale Dienste
〉〉 Soziales Umfeld u. ä.
In den Fällen, in denen eine Betreuungsnotwendigkeit
besteht, wird in der Regel eine Betreuung eingerichtet,
die je nach Umfang durch einen ehrenamtlichen
Betreuer, einen Betreuungsverein oder einen
Berufsbetreuer geführt wird. Besteht zwar eine Betreuungsnotwendigkeit
und liegt eine Vorsorgevollmacht
vor wird i. d. R. keine Betreuung eingerichtet
(nähere Informationen unter „Vorsorgevollmacht“).
Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Menschen
bereit sind, die verantwortungsvolle Aufgabe
einer ehrenamtlichen Betreuung zu übernehmen.
Wer Interesse hat, als ehrenamtlicher rechtlicher
Betreuer tätig zu werden, kann sich an den Betreuungsverein
oder/und die Betreuungsstelle des
Landkreises Harburg wenden.
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