Für alle übrigen Wohnorte im Landkreis Harburg
werden die Anträge direkt beim Landkreis Harburg
gestellt und bearbeitet. Antragsformulare erhalten
Sie bei den Samtgemeinde- und Gemeindeverwaltungen
oder im Internet unter www.landkreis-harburg.
de. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
〉〉 Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner
Haushaltsangehörigen (der letzten 12 Monate)
〉〉 gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Der
Antrag und die Unterlagen können auch per Post
geschickt werden. Die Ausstellung aber auch die
Ablehnung eines Wohnberechtigungsscheines sind
grundsätzlich kostenpflichtig und betragen 18 Euro.
Für Bezieher von Grundsicherung nach dem SGB XII
entfällt die Gebühr.
Befreiung von der
Rundfunkbeitragspflicht
Rundfunk, Fernsehen und Telefon sind für viele ältere
Menschen eine wichtige Informationsquelle
und eine notwendige Verbindung zur Außenwelt.
Mit dem 01.01.2013 haben sich die Bestimmungen
zur Beitragspflicht geändert. Nunmehr muss nicht
pro Gerät im Haushalt gezahlt werden. Die Betragspflicht
fällt nur einmal pro Haushalt an. Die dazugehörigen
Fahrzeuge sind mit dem einmaligen Beitrag
abgedeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen
kann eine Befreiung/Reduzierung der Rundfunkbeitragspflicht
gewährt werden. Dies geschieht jedoch
nur auf Antrag!
Eine Reduzierung der Rundfunkbeitragspflicht kann
z. B. erfolgen, wenn
〉〉 Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben
und das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis
eingetragen ist = Reduzierung auf 1/3 des
monatlichen Beitrages (6,12 Euro).
Eine Befreiung des Rundfunkbeitrages kann z. B. erfolgen,
wenn
〉〉 ein „BL“, „TBl“ oder „GL“ in Ihrem Schwerbehindertenausweis
eingetragen ist
〉〉 Sie Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung
oder ALG II erhalten
〉〉 Sie in einem Heim leben
〉〉 Sie in die Härtefallregelung fallen: Ablehnung Sozialhilfe,
Grundsicherung oder ALG II wegen Einkommensüberschreitung
bis zu 18,36 Euro monatlich.
ARD ZDF Deutschlandradio nennt alle gesetzlichen
Voraussetzungen im Internet (www.rundfunkbeitrag.
de). Das Antragsformular kann auf dieser Seite
direkt online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln
Tel. 01806 99955510, Fax 01806 99955501
Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie
beim:
Landkreis Harburg
Schloßplatz 6, 21423 Winsen
Tel. 04171 693-338 (vormittags)
Wenn Sie persönlich vorsprechen wollen, vereinbaren
Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Kriegsopferfürsorge
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene haben
die Möglichkeit, Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz
zu beantragen. Bedeutung haben in
erster Linie die Leistungsbereiche der ergänzenden
Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen
Lebenslagen. Die Leistungen sind abhängig vom Einkommen
und Vermögen. Nähere Auskünfte erteilt
Ihnen die Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und
-hinterbliebene beim
Landkreis Harburg
Schloßplatz 6, 21423 Winsen, Tel. 04171 693-374
Hilfe für behinderte Menschen
Für Menschen mit körperlicher, seelischer oder
geistiger Behinderung und für die Beratung ihrer
Angehörigen hat der Landkreis Harburg seit 1998
die „Hilfe für behinderte Menschen“ in der Abteilung
Gesundheit eingerichtet. Die Aufgaben der beratenden
Hilfe und der Eingliederungshilfe aus dem Sozialamt
wurden zusammengeführt, so dass behinderte
und von einer Behinderung bedrohte Menschen
nun über eine Anlaufstelle kompetent beraten werden
und eventuell notwendige Hilfen beantragen
können. Ebenfalls sind die Aufgaben nach dem niedersächsischen
Landesblindengeldgesetz und die
Blindenhilfe hier angesiedelt. Die „Hilfe für behinderte
Menschen“ arbeitet eng mit dem Kreisbehindertenbeirat
und den unterschiedlichen Trägern der
Eingliederungshilfe im Landkreis Harburg zusam-
5. Finanzielle Unterstützung | 33
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