
6. Pflege und Dienstleistungen
rund ums Alter
Einstufung in einen Pflegegrad
Leistungen der Pflegeversicherung können nur bei
bestehen eines Pflegegrades bezogen werden. Die
Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Antrag bei
Ihrer Pflegekasse. Ein Antrag kann zunächst formlos
gestellt werden. In der Regel sendet die Pflegekasse
auf Anfordern auch ein Antragsformular zu, in dem
vorab Fragen zur aktuellen Situation des Pflegeversicherten
beantwortet werden sollen. Das Antragsverfahren
ist auch bei einer neuen Einstufung in
einen anderen Pflegegrad notwendig, wenn der bislang
zuerkannte Pflegegrad nicht mehr ausreichend
erscheint.
Die Pflegekasse gibt daraufhin ein Gutachten beim
„Medizinischen Dienst der Krankenversicherung“
(MDK) in Auftrag, um den Umfang der Pflegebedürftigkeit
und den Pflegeaufwand festzustellen. Dazu
erfolgt ein – angemeldeter – Hausbesuch durch einen
Gutachter des MDK. Die Prüfung des Bestehens
oder Nichtbestehens der Pflegebedürftigkeit erfolgt
anhand von sechs Modulen.
Die einzelnen Module sind:
〉〉 Modul 1: Mobilität
〉〉 Modul 2: Kognitive und kommunikative
Fähigkeiten
〉〉 Modul 3: Verhaltensweisen und
psychische Problemlagen
〉〉 Modul 4: Selbstversorgung
〉〉 Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger
Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anforderungen
und Belastungen
〉〉 Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und
soziale Kontakte
In jedem Modul gibt es Fragen, die in vier Abstufungen
beantwortet werden: Ich kann etwas „selbstständig
– überwiegend selbstständig – überwiegend
unselbstständig – unselbstständig“. Diese Abstufungen
werden einem Punktwert zugeordnet. Aus der
Addition der einzelnen Punktwerte in den Modulen
ergibt sich der Pflegegrad.
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