Menschen, die sich angesprochen fühlen und als
Berufsbetreuer tätig sein möchten, können sich an
die Betreuungsstelle des Landkreises Harburg wenden.
Die Betreuungsvereine sind Beratungs- und Anlaufstellen,
die über die gesetzliche Betreuung von volljährigen
Personen, Vorsorgevollmachten sowie Patienten
und Betreuungsverfügungen informieren.
Die Betreuungsstelle des Landkreises Harburg berät
hierzu ebenfalls. Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht
und/oder die Betreuungsverfügung
bei der Betreuungsstelle des Landkreises Harburg
gegen eine Gebühr von jeweils 10 Euro beglaubigen
zu lassen. Damit wird die Echtheit der Unterschrift
des Vollmachtgebers bestätigt.
Bitte vereinbaren Sie hierzu bei Bedarf einen Termin
mit der Betreuungsstelle des Landkreises Harburg.
Des Weiteren fungiert die Betreuungsstelle
als Bindeglied zwischen den betroffenen Menschen
und deren Angehörigen, den Betreuern sowie dem
zuständigen Amtsgericht.
Auskünfte und Beratung erhalten Sie bei folgenden
Institutionen (zuständig für Buchholz):
Amtsgericht Tostedt
Unter den Linden 23, 21255 Tostedt
Tel. 04182 297-0
Amtsgericht Winsen/Luhe
Schloßplatz 4, 21423 Winsen
Tel. 04171 886-0
Betreuungsverein Anderland e. V.
Rathausstraße 27a, 21423 Winsen/Luhe
Tel. 04171 6006852 , Fax 04171 68691
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt e. V.
Todtglüsinger Straße 22, 21255 Tostedt
Tel. 04182 70137
Landkreis Harburg –
Betreuungsstelle
Schloßplatz 6, 21423 Winsen
Tel. 04171 693-2386
Tel. 04171 693-7920
Tel. 04171 693-7921
Weiterführende Informationen
gibt es u. a. auch beim
Bundesministerium der Justiz
im Internet unter www.
bmj.de
Vollmachten
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht
beauftragen Sie eine oder mehrere
Personen Ihres Vertrauens,
an Ihrer Stelle zu handeln,
wenn Sie dazu nicht mehr in
der Lage sind.
Durch die Erteilung einer Vollmacht kann in der Regel
die Bestellung eines Betreuers vermieden werden;
eine Vollmacht muss jedoch rechtzeitig ausgestellt
werden, d.h., Sie als Vollmachtgeber müssen
bei Erstellung der Vorsorgevollmacht geschäftsfähig
sein. Sollten Sie durch eine psychische Krankheit
oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung
Ihre Angelegheiten nicht erledigen können,
tritt die Vorsorgevollmacht in Kraft. Im Rahmen eines
Betreuungsverfahrens wird vor jeder Betreuerbestellung
gefragt, ob eine Vorsorgevollmacht existiert.
Wer im Besitz einer Vorsorgevollmacht ist, hat
die Pflicht diese beim zuständigen Betreuungsgericht
vorzulegen, wenn er die Kenntnis hat, dass ein
Betreuungsverfahren eingeleitet worden ist. In der
Regel bedarf es keiner Betreuerbestellung, wenn
eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Achtung: Es wird
eine Person des absoluten Vertrauens für den Notfall
beauftragt, bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber
zu erledigen. Die beauftragte Person
entscheidet, wenn der z. B. durch Erkrankung entscheidungsunfähige
Vollmachtgeber nicht mehr in
der Lage ist. Die Erteilung einer solchen Vollmacht
setzt besonderes Vertrauen in die bevollmächtigte
Person voraus. Neben der Beratung durch Notare
und Rechtsanwälte können Sie sich an Betreuungsvereine
und die Betreuungsstelle wenden, die bei
der Abfassung von Vorsorgevollmachten beraten.
Es besteht die Möglichkeit, die Echtheit der Unterschrift
des Vollmachtgebers bei der Betreuungsstelle
des Landkreises Harburg beglaubigen zu lassen.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Landkreis Harburg – Betreuungsstelle
Schloßplatz 6, 21423 Winsen
Tel. 04171 693-2386
Tel. 04171 693-7920
Tel. 04171 693-7921
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