gemacht werden, der dem im Gutachten des Medizinischen
Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellten
Umfang entspricht. Außerdem werden die
Kosten mit den Kosten einer Pflegeheimunterbringung
verglichen – es werden keine unangemessenen
Mehrkosten im Rahmen der Sozialhilfe finanziert.
Deshalb ist dieser Weg oft nicht realisierbar.
Eine Alternative besteht, wenn Sie auf ausländisches
(meist osteuropäisches) Personal zurückgreifen: die
Pflegekräfte können direkt im eigenen Haushalt angestellt
werden oder man beauftragt einen ausländischen
Dienstleister.
ACHTUNG:
Unterschreiben Sie grundsätzlich keinen Vertrag,
ohne vorher zu klären, ob Sie im Stande sind, die
monatlich entstehenden Kosten zu tragen.
Informieren Sie sich am besten zudem bei seriösen
Quellen, z. B. Verbraucherzentralen. Sozialleistungen
werden in einer solchen Konstellation grundsätzlich
nicht gewährt, Die Kosten für ein legales
Arbeitsverhältnis liegen bei mehreren 1.000 Euro.
Im Vergleich zu einer Pflegeheimunterbringung entstehen
bei einer 24-Stunden-Pflege unverhältnismäßige
Mehrkosten, so dass aus diesem Grund auch
keine öffentlichen Leistungen gewährt werden.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Die Pflegeversicherung sieht zusätzliche Betreuungs
und Entlastungsleistungen in Höhe von 125
Euro (Grundbetrag) im Monat vor. Anspruch auf diese
Leistung haben alle Versicherten, die einen Pflegegrad
haben. Ob die Voraussetzungen für diese
Leistung erfüllt sind, stellt der medizinische Dienst
der Krankenversicherung (MDK) in einem Hausbesuch
fest. Diese zusätzliche Leistung ist zweckgebunden.
Sie kann zur Teilnahme an niedrigschwelligen
Betreuungsangeboten und für Leistungen
der allgemeinen Betreuung und Entlastung durch
Pflegedienste eingesetzt werden, alternativ auch
für Leistungen der Tages- und Nachtpflege oder
der Kurzzeitpflege. Werden die monatlichen Entlastungsleistungen
nicht vollständig ausgeschöpft,
können die nicht ausgeschöpften Leistungen in das
darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werden von
der Pflegekasse bereitgestellt, wenn dadurch die
Pflege erleichtert wird, die Beschwerden gelindert
werden können oder eine selbstständigere Lebensführung
ermöglicht wird. Pflegehilfsmittel sind neben
dem elektrisch verstellbaren Pflegebett mit
Nachtschrank beispielsweise ein Rollator, ein Toilettenstuhl
oder eine Aufrichthilfe, aber auch eine
„Rutschmatte“ im Bett oder ein Bettverkürzer, der
ein Herunterrutschen im Bett von kleineren Personen
verhindert. Pflegehilfsmittel lindern Beschwerden
und erhalten oder ermöglichen einem die
Wiedererlangung
der Selbstständigkeit. Pflegehilfsmittel
können bei der Pflegekasse beantragt bzw.
vom Arzt verordnet werden.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
leisten eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch
25 Euro je Hilfsmittel. Bei leihweise überlassenen
Pflegehilfsmitteln entfällt eine Zuzahlung. An den
Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch
bestimmt sind, beteiligt sich die Pflegekasse
mit bis zu 40 Euro monatlich. Zuzahlungen sind pro
Kalenderjahr nur bis zur Belastungsgrenze zu leisten,
die 2 % der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen
beziehungsweise für schwerwiegend chronisch
Kranke 1 % dieser Einnahmen beträgt. Bereits geleistete
Zuzahlungen für Leistungen aus der Krankenversicherung
können berücksichtigt werden.
Pflegekurse
Zur Unterstützung der Pflegepersonen, zur Erleichterung
und Verbesserung der Pflegesituation zu
Hause und zur Qualitätssicherung der häuslichen
Pflege, werden von den Pflegekassen Pflegekurse
angeboten. Diese kostenlosen Kurse vermitteln
Laienpflegern
– beispielsweise Angehörigen – hilfreiche
Kenntnisse und Fertigkeiten. Wer als Pflegeperson
beispielsweise innerhalb der Familie tätig
wird, sollte an einem Kurs teilnehmen. Sie erlernen
hilfreiche Handgriffe, die die Pflege erleichtern, können
aber auch über die psychische Belastung durch
die Pflege sprechen und Hilfreiches für den Umgang
mit der Belastung erhalten. Fragen Sie gezielt bei
den Pflegeberatern der Pflegekasse nach. Hält Ihre
Pflegekasse kein ortsnahes Angebot vor, können Sie
sich auch an die AOK wenden.
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