〉〉 Weitere Gruppenangebote der allgemeinen Anleitung
und Betreuung:
„Klönstuv“ Treff für Demenzkranke
Mehrgenerationenhaus Kaleidoskop
Steinstraße 2, 21244 Buchholz
Tel. 04181 97686
Betreuungscafé der Interessengemeinschaft e. V. –
Ambulante Pflege in Salzhausen
Generationenhaus
Am Paaschberg 8, 21376 Salzhausen
Tel. 04172 1200
Betreuungscafé der Interessengemeinschaft e. V. –
Ambulante Pflege in Winsen
Gemeindehaus St. Jakobus
Borsteler Weg 1a, 21423 Winsen
Tel. 04171 64147
Diese offenen Angebote richten sich an Menschen
mit Betreuungsbedarf und/oder Demenz und orientieren
sich an den Bedürfnissen und Interessen
der Teilnehmer/innen. Die Angebote dienen auch
als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige.
Bei allen Angeboten ist eine vorherige Anmeldung
erforderlich. In der Regel gibt es einen Fahrdienst.
〉〉 Individuelle Einzelbetreuung zu Hause:
Darüber hinaus halten die meisten Pflegedienste
besondere Angebote der allgemeinen Anleitung
und Betreuung auch für die Einzelbetreuung bei
Ihnen zu Hause vor, für die der Betreuungsbetrag
ebenfalls eingesetzt werden kann. Fragen Sie bei
einem Pflegedienst nach individuellen Betreuungsangeboten.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werden von
der Pflegekasse bereitgestellt, wenn dadurch die
Pflege erleichtert wird, die Beschwerden gelindert
werden können oder eine selbständigere Lebensführung
ermöglicht wird.
Pflegehilfsmittel sind neben dem elektrisch verstellbaren
Pflegebett mit Nachtschrank beispielsweise
ein Rollator, ein Toilettenstuhl oder eine Aufrichthilfe,
aber auch eine „Rutschmatte“ im Bett oder
ein Bettverkürzer, der ein Herunterrutschen im Bett
von kleineren Personen verhindert. Auch Hörgeräte
oder Körperersatzstücke sind sinnvolle Hilfsmittel.
Hilfsmittel lindern Beschwerden und erhalten oder
ermöglichen einem die Wiedererlangung der Selbstständigkeit.
Allerdings handelt es sich hierbei nicht
um Pflegehilfsmittel, die durch die Pflegekasse bezuschusst
werden. In diesen Fällen handelt es sich
um Hilfsmittel, die durch die Krankenkasse zu bezuschussen
sind. Bei Fragen wenden Sie sich in diesen
Fällen daher an Ihre Krankenkasse. Pflegehilfsmittel
können bei der Pflegekasse beantragt bzw. vom
Arzt verordnet werden.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
leisten eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch
25 R je Hilfsmittel. Bei leihweise überlassenen Pflegehilfsmitteln
entfällt eine Zuzahlung. An den Aufwendungen
für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch
bestimmt sind, beteiligt sich die Pflegekasse mit bis
zu 40 R monatlich.
Zuzahlungen sind pro Kalenderjahr nur bis zur Belastungsgrenze
zu leisten, die zwei Prozent der jährlichen
Familien-Bruttoeinnahmen beziehungsweise
für schwerwiegend chronisch Kranke ein Prozent
dieser Einnahmen beträgt. Bereits geleistete Zuzahlungen
für Leistungen aus der Krankenversicherung
können berücksichtigt werden.
Pflegekurse
Zur Unterstützung der Pflegepersonen, zur Erleichterung
und Verbesserung der Pflegesituation zu Hause
und zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege,
werden von den Pflegekassen Pflegekurse angeboten.
Diese kostenlosen Kurse vermitteln Laienpflegern
hilfreiche Kenntnisse und Fertigkeiten. Wer als
Pflegeperson beispielsweise innerhalb der Familie
tätig wird, sollte an einem Kurs teilnehmen. Sie erlernen
hilfreiche Handgriffe, die die Pflege erleichtern,
können aber auch über die psychische Belastung
durch die Pflege sprechen und Hilfreiches für
den Umgang mit der Belastung erhalten. Fragen Sie
gezielt bei den Pflegeberatern der Pflegekasse nach.
Hält Ihre Pflegekasse kein ortsnahes Angebot vor,
können Sie sich auch an die AOK wenden.
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